Regeln am Bach
Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald untersagt den Gemeingebrauch an der Brugga und weiteren Gewässern in Kirchzarten und Oberried – einschließlich Baden, Waten, Keschern, Angeln, Hundebaden und kleiner Wasserfahrzeuge.
Nicht hinein
Kein Betreten, Baden, Spielen, Waten, Keschern oder Abkühlen in der Brugga. Auch kurze Kontakte zählen.
Hunde fernhalten
Auch Hunde nicht baden lassen. Nasses Fell und nasse Pfoten können Sporen weitertragen.
Trocken bleiben
Ausrüstung nach Kontakt gründlich reinigen und vollständig trocknen lassen – bevor es an andere Gewässer geht.
Betroffene Gewässer
Neben der gesamten Brugga gelten die Beschränkungen auch für Krebsgraben, Mühlbach (Verbindung zum Zastlerbach), Schlempenfeldgraben, Dietenbächle, Geroldsbach, Schirkenhofgraben und weitere Nebengewässer – Details in der Allgemeinverfügung des Landratsamts (Quellen).
Freundlicher Satz für unterwegs
„Hey, nur kurz als Hinweis: Die Brugga ist wegen Krebspest gesperrt. Für Menschen ungefährlich, aber für den seltenen Dohlenkrebs tödlich. Bitte auch Hunde nicht reinlassen."