Gilt bis 31.12.2026

Regeln am Bach

Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald untersagt den Gemeingebrauch an der Brugga und weiteren Gewässern in Kirchzarten und Oberried – einschließlich Baden, Waten, Keschern, Angeln, Hundebaden und kleiner Wasserfahrzeuge.

1

Nicht hinein

Kein Betreten, Baden, Spielen, Waten, Keschern oder Abkühlen in der Brugga. Auch kurze Kontakte zählen.

2

Hunde fernhalten

Auch Hunde nicht baden lassen. Nasses Fell und nasse Pfoten können Sporen weitertragen.

3

Trocken bleiben

Ausrüstung nach Kontakt gründlich reinigen und vollständig trocknen lassen – bevor es an andere Gewässer geht.

Betroffene Gewässer

Neben der gesamten Brugga gelten die Beschränkungen auch für Krebsgraben, Mühlbach (Verbindung zum Zastlerbach), Schlempenfeldgraben, Dietenbächle, Geroldsbach, Schirkenhofgraben und weitere Nebengewässer – Details in der Allgemeinverfügung des Landratsamts (Quellen).

Freundlicher Satz für unterwegs

„Hey, nur kurz als Hinweis: Die Brugga ist wegen Krebspest gesperrt. Für Menschen ungefährlich, aber für den seltenen Dohlenkrebs tödlich. Bitte auch Hunde nicht reinlassen."