Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Krebspest und das Betretungsverbot in der Brugga.

Ist Krebspest für Menschen gefährlich?

Nein – der Erreger Aphanomyces astaci ist nach allen offiziellen Hinweisen für Menschen ungefährlich. Gefährlich ist er nur für heimische Flusskrebse.

Warum dürfen Hunde nicht ins Wasser?

Nasses Fell und nasse Pfoten können Sporen aufnehmen und in andere Gewässer verschleppen. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Tiere.

Wie lange gilt das Verbot?

Die Allgemeinverfügung läuft aktuell bis 31. Dezember 2026. Bei anhaltenden Infektionen ist eine weitere Verlängerung möglich.

Darf ich nur am Rand stehen?

Nicht ins Wasser und nicht ins Bachbett. Abstand zu halten ist die sicherste Lösung – Beobachten vom Weg aus ist kein Problem.

Warum ist der Dohlenkrebs so wichtig?

Er ist die seltenste heimische Flusskrebsart und kommt in Deutschland nur in Südbaden vor – eine Schlüsselart für das Dreisamtal. In der Brugga ist der Hauptbestand bereits erloschen.

Was mache ich nach versehentlichem Kontakt?

Ausrüstung reinigen, vollständig trocknen lassen und nicht direkt an andere Gewässer gehen.

Gilt das auch für Kinder?

Ja. Auch Spielen im Bach kann Wasser und Sporen verschleppen – bitte Kinder entsprechend hinweisen.

Darf ich Fotos machen?

Ja – vom Weg aus und ohne Gewässerkontakt jederzeit gerne.

Kann ich Schilder selbst aufstellen?

Teilen und Weitersagen hilft sehr – aber bitte keine amtlich wirkenden Schilder aufstellen; das ist Sache der Behörden.

Wo finde ich die offiziellen Infos?

In den Quellen: Pressemitteilungen des Regierungspräsidiums Freiburg und die Allgemeinverfügung des Landratsamts.